
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Nichtversteuerung von Sachverhalten kann auf unterschiedlichen Gründen beruhen.
Aufgrund diverser Verschärfungen in den letzten Jahren im Bereich des Selbstanzeigerechts machen es erforderlich, qualifizierten Rat einzuholen, wenn gegenüber dem Finanzamt berichtigte Steuererklärungen eingereicht werden.
Der Fall Ulrich Hoeneß zeigt dies nur zu deutlich. Der Verteidiger Hanns W. Feigen wandte am letzten Verhandlungstag noch ein, dass „eine wirksame Selbstanzeige nur knapp verfehlt“ worden sei. Er plädierte noch auf eine Bewährungsstrafe, die Strafkammer des Münchener Landgerichts verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren und sechs Monaten (Näheres unter wikipedia.de).
Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können wir Ihnen eine qualifizierte Beratung aus einer Hand bieten. Der zeitraubende und kostenintensive Rückgriff auf externe Berater entfällt.
Wir stellen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingen, sondern erstellen auch die berichtigten Steuererklärungen in der Form, die für eine wirksame Selbstanzeige notwendig sind. Wir begleiten Sie bei der gesamten Abwicklung und nicht nur in Teilbereichen – wir bieten Ihnen den erforderlichen „Full Service“ auf diesem Gebiet.
Aber auch, wenn die Steuerfahndung bereits die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung aufgenommen hat, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie bei Hausdurchsuchungen, Ermittlungs- und Strafverfahren. Durch unser personalstarkes Backoffice arbeiten wir selbst umfangreiche Sachverhalte kompetent und effizient ab.
Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:
Wir helfen Ihnen professionell durch diese schwere Zeit.
Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach erhalten Sie unter
Ihr
Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt